Präqualifizierung unseres DRK-Hausnotrufservices
Unser DRK-Hausnotrufservice als Leistungserbringer wurde im Juli 2020 von der unabhängigen Zertifizierungsstelle Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. erfolgreich präqualifiziert und erfüllt damit die Voraussetzungen einer "ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten" Versorgung nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V.
Die Präqualifizierung von Hausnotrufdiensten wird durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) gefordert, um die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu verbessern und mehr Transparenz zu schaffen. Das bedeutet, dass Kranken- und Pflegekassen künftig mehr Qualitätskriterien berücksichtigen sollen, die über die Mindestanforderungen des Pflegehilfsmittelverzeichnisses hinausgehen.